AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die von der Kramer + Matt GmbH, Werftbahnstraße 8, 24143 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Thore Kausch (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), angebotenen Dienstleistungen richten sich in erster Linie an gewerbliche Online-Händler (E-Commerce), mithin an Gewerbetreibende. Daher handelt es sich bei Preisen auf www.mdma.services (inkl. Unterseiten) und in erstellten Angeboten – soweit nicht anders gekennzeichnet – um Nettopreise zzgl. der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer. Ziel und Inhalt dieser Dienstleistungen, die grundsätzlich in der Form von Dienstverträgen angeboten und erbracht werden, ist die Bekanntheit der zu bewerbenden Webshops bzw. der darin zum Verkauf angebotenen Produkte zu erhöhen und die Verkaufszahlen zu fördern.

Dies kann durch die Schaltung von Anzeigen (Werbebanner, Textanzeigen) auf verschiedenen Werbeplattformen wie z.B. dem Such- und Displaynetzwerk der Google ™ Inc. (im Folgenden „Google“ genannt), auf Facebook ™ oder auch Instagram ™ erfolgen (Suchmaschinenwerbung – auch SEA), durch die Verbesserung der Lesbarkeit des Webshops durch Suchmaschinen, so dass das organische Ranking der Homepage verbessert wird (Suchmaschinenoptimierung – auch SEO) und durch die Verbesserung der Nutzbarkeit für potenzielle Käufer (Usability-Optimierung).

 § 1 Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer genannt kommt nur durch die Zusendung einer verbindlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) zustande. Diese AGB bilden die Grundlage für alle zustande kommenden Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ab dem 01.11.2021. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB.

(2) Diese AGB betreffen die Schaltung von Werbung auf Google Ads™, und Google Shopping bzw. Google Product Listing Ads™ als Werbeplattformen der Google Incorporation™, sowie die Werbung auf Facebook™ und Instagram™. Für weitere Werbeplattformen gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht gesondert geregelt.

(3) Die AGB des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass die Beauftragung ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit – mithin als Unternehmer gem. § 14 BGB – erfolgt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der von dem Auftragsnehmer zu erbringenden Leistungen sind im Wesentlichen die Entwicklung von Strategien, Erstellung und Optimierung von Kampagnen sowie Beratung und Reporting in den Bereichen Suchmaschinenwerbung (SEA) bzw. Social-Media sowie Social-Media Beratungsdienstleistungen, Strategie- und Content-Entwicklung und Erstellung von Marketingkonzepten für Content-Marketing.

(1) Der Auftragnehmer gestaltet und schaltet im Rahmen der Werbeplattformen oder anderer Plattformen mit großer oder zielgruppenaffiner Reichweite Anzeigenwerbung (d.h. Online Werbung in jeglicher Form) für den Auftraggeber und verwaltet entsprechende Anzeige- oder Marketing-Kampagnen.

(2) Grundlage der Dienstleistungen des Auftragnehmers sind diverse Werbeplattformen, deren Funktionsweise in § 4 beschrieben ist. Der Auftragnehmer wird zur Erbringung seiner Dienstleistungen für den Auftraggeber bei den Werbeplattformen in eigenem Namen ein Konto für die Nutzung der Werbeplattformen einrichten bzw. das bereits vorhandene Kundenkonto mit einem speziellen Konto (einem sog. MCC-Konto) des Auftragnehmers verknüpfen und hierüber verwalten. Ein Vertragsverhältnis kommt in dieser Konstellation ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags über Dienstleistungen zustande. Alleiniger Vertragspartner des Betreibers der Werbeplattformen ist der Auftragnehmer. Die Abrechnung der von den Werbeplattformen erbrachten Werbeleistungen wird direkt von dem Betreiber der Werbeplattform mit dem Auftraggeber abgerechnet. Die fällige Provision wird dann zusätzlich von dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Alternativ kann ein bereits vorhandenes Konto des Auftraggebers durch die Freigabe des Zugriffs an den Auftragnehmer erfolgen. In diesem Fall werden nur die auf die Werbeausgaben bezogenen Provisionsgebühren und Einrichtungskosten gemäß unserer Preisliste fällig (s. § 9).

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Marketing Leistungen (siehe § 3) auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Insbesondere werden Informationen zum Teil automatisch von der Webseite oder aus dem Shopsystem des Auftragnehmers ausgelesen (siehe § 5 Abs. 1). Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber überlassene personenbezogene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung (s. https://www.kramer-matt.com/datenschutz/).

§ 3 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer legt kundenspezifische Kampagnen für den Auftraggeber an, formuliert die Anzeigentexte, gestaltet ggf. Werbebanner und stellt diese bei den Werbeplattformen ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeigen orientiert sich der Auftragnehmer an den Inhalten auf der vom Auftraggeber angegebenen Zielseite – in der Regel der Webauftritt bzw. Onlineshop des Auftraggebers – oder an den sonst vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (siehe § 5 Abs. 1). Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Interesse des Auftraggebers ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden, als die vom Auftraggeber auf dessen Webseite genutzten Keywords.

(2) Der Auftraggeber bestimmt sein jeweiliges Höchstbudget für die Kampagnen und teilt dies dem Auftragnehmer mit. Der Auftragnehmer wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die für den Auftraggeber erstellten Anzeigen geboten werden und nicht überschritten werden dürfen (sog. „CPC“). Diese Beträge können und werden im Laufe der Kampagne durch den Auftragnehmer fortwährend geprüft und gegebenenfalls geändert. Während der Vertragslaufzeit wird ebenfalls kontinuierlich überprüft, welches Produkt der Werbeplattformen (z.B. Google Ads) den Werbezielen des Auftraggebers mutmaßlich am besten gerecht wird und die Verteilung des Budgets selbst festlegen. Da es verschiedene Möglichkeiten des Marketings bzw. der Anzeigenschaltung und -abrechnung gibt, gilt auch die Einblendung einer Anzeige (z.B. Google Ads-Anzeige) als eine Werbeleistung des Auftragnehmers.

(3) Die Häufigkeit und die Kosten der Klicks hängen von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeigen des Auftraggebers erscheinen bis das Tages-Budget aufgrund der von den Werbeplattformen jeweils pro Klick oder per Einblendung berechneten Kosten verbraucht ist. Der Auftragnehmer kann keine Garantie übernehmen, dass und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint, da dies zum Teil an nicht beeinflussbaren Faktoren des Google Systems liegt. Dem Auftragnehmer ist stets daran gelegen, die Kampagnen dahingehend zu optimieren, dass ein niedriger Klickpreis und eine hohe Anzeigenposition für eine relevante Zielgruppe erreicht wird.

(4) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch regelmäßig eine Statistik, in der die Keywords, Klicks, Impressionen usw. aufgelistet sind, um so die Performance und die Auswirkungen der Optimierungen der Kampagnen beobachten zu können.

(5) Der Auftragnehmer wird versuchen, das vorhandene Budget bestmöglich und im Sinne der vorher gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegten Ziele einzusetzen. Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Verkäufen o.ä. kann jedoch ausdrücklich nicht übernommen werden.

(6) Der Auftragnehmer setzt in Absprache mit dem Auftraggeber Social Media Marketingmaßnahmen um. Dazu gehören u. a. die Erstellung, Betreuung bzw. Optimierung der Social Media Accounts bzw. Facebook Unternehmensseite des Auftraggebers. In Absprache mit dem Auftraggeber erstellt und veröffentlicht der Auftragnehmer Inhalte (sog. Content). Bei der Erstellung des entsprechenden Contents orientiert sich der Auftragnehmer an den Inhalten auf der vom Auftraggeber angegebenen Zielseite – in der Regel der Webauftritt bzw. Onlineshop des Auftraggebers – oder an den sonst vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (siehe § 5 Abs. 1). Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Interesse des Auftraggebers den Content ggf. anzupassen oder abzuändern. In Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer einen Rahmen bzw. einen Redaktionsplan für Veröffentlichungen auf Social-Media-Kanälen, innerhalb dessen der Auftragnehmer ohne vorherige Einzelabstimmung Inhalte erstellen und veröffentlichen kann. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber regelmäßig einen Report über den Erfolg der Veröffentlichungen.

(7) Die Usability Optimierung verbessert die Gebrauchstauglichkeit bzw. Nutzerfreundlichkeit eines Produkts bzw. Webshops. Die Vorgehensweise kann hierbei nicht festgelegt werden, da die Kunden sich auf unterschiedlich hohen Leveln bewegen. Allgemein wird „das Ausmaß, in dem ein Produkt, System oder ein Dienst durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Anwendungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen“ optimiert, um ein Höchstmaß an Nutzungsqualität bei der Interaktion innerhalb dieses Produktes bzw. Webshops zu erreichen.

(8) Über das Partnernetzwerk vermittelt der Auftragnehmer Experten für andere (E-Commerce betreffende) Dienstleistungen. Zum jetzigen Stand wird der Auftragnehmer über das Partnernetzwerk folgende Dienstleistungen mit anbieten: Programmierung, Design, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Unternehmensberatung. Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Fremdleistungen Dritter in Anspruch nimmt, erfolgt die Beauftragung nach gesonderter Bevollmächtigung durch den Auftraggeber. Für die Vermittlung von Aufträgen erhält der Auftragnehmer eine Prämie, die von Partner zu Partner variiert. Für die Vermittlung von Aufträgen vergibt der Auftragnehmer ebenfalls eine Prämie.

(9) Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter.

§ 4 Wirkungsweise der Werbe-Plattformen

(1) Google Ads:

Nach der Eingabe einer Suchanfrage werden dem Nutzer die entsprechenden Suchergebnisse angezeigt. Diese bestehen zum einen Teil aus den organischen (natürlichen/unbezahlten) Ergebnissen und zum anderen aus gebuchten Anzeigen, die als “Anzeige” gekennzeichnet neben, über oder unter den organischen Suchergebnissen eingeblendet werden. Diese Anzeigen schaltet der Auftragnehmer für seine Kunden. Kosten durch Google fallen in diesem Fall nur an, wenn der betreffende Internet-Nutzer auf die von dem Auftragnehmer eingeblendeten Werbeanzeige klickt. Eine Anzeigenschaltung erfolgt grundsätzlich dann, wenn ein von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber hinterlegtes Keyword mit der vom Google-Nutzer eingegebenen Suchanfrage übereinstimmt (hier gibt es verschiedene Übereinstimmungstypen, die der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen im Sinne des Auftraggebers einsetzt). Sind für bestimmte Keywords von einer Vielzahl von Google Ads-Kunden Anzeigen geschaltet, so kann es aus Gründen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, vorkommen, dass nicht alle Anzeigen auf der ersten Seite angezeigt werden. Bei jeder Google-Suche wird die Anzeigenposition aufgrund verschiedener Faktoren und Algorithmen automatisch im Rahmen einer Auktion durch Google festgelegt. Zwei Einflussfaktoren sind hier der Qualitätsfaktor einer Anzeige (der sich wiederum aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt) und der maximale Klickpreis, den der Werbetreibende zu zahlen bereit ist. Weitere aktuelle Informationen zu Google Ads finden Sie unter http://ads.google.com.

(2) GoogleShopping (Product Listing Ads):

Nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google werden dem Google-Nutzer entsprechende Angebote von Händlern mit Bild, Preis und URL eingeblendet. (direkt bei den Suchergebnissen und/oder bei Nutzung der Option “Shopping” oder unter der Unterseite http://www.google.de/shopping). Dazu wird Google Ads durch Google Product Listing Ads ™ erweitert. Für Google Shopping wird ebenfalls ein eigenes Tagesbudget veranschlagt. Ein Google-Nutzer, der auf eine vom Auftragnehmer für seinen Kunden geschaltete Anzeige klickt, wird auf die Produktseite der Website des Kunden weitergeleitet, auf der sie den Artikel oder die Dienstleitung kaufen/nutzen können. Auch hier entstehen nur Kosten, wenn der Google-Nutzer auf die Anzeige klickt und so entsprechend weitergeleitet wird. Weitere Informationen finden Sie unter http://google.com/ads/plasetup.

(3) Google Display Netzwerk:

Hier besteht die Möglichkeit auf zuvor ausgewählten Websites (sog. Placements) Banner-/Bild-Anzeigen zu schalten, durch deren Klick der Internet-Nutzer auf die Website des Kunden des Auftragnehmers geleitet wird. Die Kosten hierfür berechnen sich im Regelfall durch einen festgelegten CPM (Cost per Mille/Preis für 1.000 Einblendungen) – unabhängig davon, wie oft tatsächlich auf die eingeblendeten Anzeigen geklickt wird.

(4) Facebook/Instagram:

Online Marketing auf Facebook und Instagram erfolgt mit Bildanzeigen unter Anwendung von Ausrichtungseinstellungen auf eine gewisse Zielgruppe und/oder auf ein bestimmtes Gebiet. Die Preisgestaltung muss vor Auftragserteilung durch ein Angebot festgelegt werden. Eine weitere Option ist die Erstellung (und gegen Gebühr die Pflege) einer Werbeseite auf Facebook bzw. eines Instagram-Accounts. Dies erfolgt seitens des Auftragnehmers durch die Erstellung/Nutzung von Grafiken (Titelbild, Anzeigebild), Einrichtung des Kontos (inkl. Infoseite und Impressum) und der Erarbeitung eines Leitfadens zur Erstellung von Facebook & Instagram-Postings (Zielsetzung, Strategie, rechtliche Rahmenbedingungen und Tipps für hochwertige Beiträge).

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Dem Auftraggeber obliegt eine Überwachungspflicht über die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere dazu das von dem Auftragnehmer verwaltete Budget während der jeweiligen Kampagnenlaufzeit regelmäßig zu überprüfen und den Auftragnehmer auf evtl. Fehlbuchungen rechtzeitig hinzuweisen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für durch Fehlbuchungen entstandene Mehrkosten, im Übrigen gilt § 12 entsprechend.

(2) Der Auftraggeber stellt alle für das Online Marketing notwendigen Informationen über die angebotenen und durch den Auftragnehmer zu bewerbenden Produkte und Leistungen zur Verfügung, indem der Auftraggeber dem Auftragnehmer gestattet, die Website des Auftraggebers automatisiert und mit dem Auftragnehmer gemeinsam ein Keyword-Set bzw. gewünschte Artikel/Kategorien ausarbeitet.

(3) Die Bewerbung von rechtswidrigen Leistungen, Produkten, Substanzen, verbotenen oder unethischen Leistungen oder Inhalten ist unzulässig. Der Auftragnehmer behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Bewertung eines Produktes oder einer Dienstleistung als „unethisch“ obliegt allein dem Auftragnehmer. Im Falle der Verwendung von Keywords bzw. Inhalten, die gegen die Werberichtlinien der Werbeplattformen verstoßen, behält sich der Auftragnehmer ebenfalls die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten einschließlich der angegebenen Keywords berechtigt zu sein und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Auftraggeber versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte, insbesondere die angegebenen Keywords, frei von Rechten Dritter und mit geltendem Recht vereinbar sind. Das Gleiche gilt für die Begriffe, die in den Texten und Metatags auf der Website des Auftraggebers benutzt werden. Der Auftragnehmer übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die beworbenen Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber ist gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet, Verstöße wie zuvor genannt, zu vermeiden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Informationen und Vorgaben vorab sorgfältig auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und/oder Markenrechten und sonstigen Rechten Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Verletzung im vorigen Satz genannter Rechte, bemüht sich aber derartige Verletzungen zu vermeiden.

(5) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bezüglich übergebener Daten, Inhalte und Keywords von allen Nachteilen frei, die dem Auftragnehmer durch deren Verwendung im Rahmen des Vertragszwecks entstehen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt der auf Grundlage seiner Daten im Rahmen des Vertragszwecks für ihn durch den Auftragnehmer erstellten Kampagnen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jedweden wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Für die Richtigkeit und die Aktualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.

(6) Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, die von ihm bereitgestellten Daten in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken zu verwenden.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer für die Dauer des bestehenden Vertrags nicht dieselben Produkte mit derselben Anzeigenwerbung zu bewerben, insbesondere nicht Google Ads™, und/oder Google Shopping™ doppelt auf eine URL zu schalten.

(8) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dem Auftragnehmer kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung (einschließlich Werbetexte, grafischer Werbung und Marketing Kampagnen) selbst für Werbezwecke zu nutzen.

(9) Der Auftraggeber ist in allen Fällen zur Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes verpflichtet. Er verpflichtet sich weiter gegenüber dem Auftragnehmer, das seinerseits Erforderliche zur Einhaltung dieser Gesetze zu veranlassen. Der Auftragnehmer wird, soweit nach der jeweils geltenden Rechtslage erforderlich, eine rechtsgültige Einwilligung des Auftraggebers in das Tracking und/oder das Setzen von Cookies einholen. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von allen Ansprüchen der Endkunden und sonstiger Dritter frei, die sich aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen diesen § 5 Abs. 8 oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz ergeben.

§ 6 Rechtsverletzende, gefährliche oder sittenwidrige Werbung oder sonstiger Missbrauch; Ablehnungs- und Kündigungsrecht; Vertragsstrafe

(1) Die auftragsgemäß für den Auftraggeber zu bewerbenden Produkten oder Dienstleistungen – oder die Werbung dafür – dürfen nicht gegen Rechtsvorschriften (z.B. Jugendschutz- oder Strafgesetze) oder Rechte Dritter verstoßen, sittenwidrig sein, die Gesundheit von Menschen und Tiere gefährden oder rassistisch oder volksverhetzend sein. Die Dienstleistungen oder Produkte dürfen ferner keine Minderheiten beleidigen oder in sonst irgendeiner Weise gegen den guten Geschmack verstoßen. Ferner darf die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die AGB der Werbeplattformen (z.B. Google Ads) (siehe § 15) darstellen.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, vom Auftraggeber bereitgestellte Daten nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, soweit ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 vorliegt oder der Auftragnehmer diesen für möglich hält.

(3) Der Auftragnehmer kann die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen für den Auftraggeber ablehnen und laufende Verträge fristlos kündigen, wenn ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 vorliegt oder bei Schaltung der Werbung vorliegen würde. Ebenso verhält es sich, wenn der Auftragnehmer aus persönlichen Gründen die Marketingleistung ablehnt. Soweit die Leistungen aus technischen Gründen nicht zu erbringen sind, gilt dies als Ablehnung.

(4) Betreffen Verstöße laufende Kampagnen, so können diese vom Auftragnehmer kostenpflichtig gelöscht werden. Rechtswidrige Handlungen können gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen § 6 Abs. 1 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.

 § 7 Leistungsänderungen

(1) Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird dem Auftragnehmer dadurch die vertragsgemäße Leistungserbringung hinsichtlich sämtlicher Werbeplattformen erschwert, kann der Auftragnehmer die angebotenen Dienste den Veränderungen entsprechend angemessen anpassen.

(2) Im Falle einer Änderung und einer dadurch wesentlich erschwerten Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, ist dieser berechtigt, die angebotenen Dienste einzustellen oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anzubieten. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich (auch per E-Mail) über die wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Leistungen einstellen.

(3) Änderungen an den Diensten der Werbeplattformen können sich unmittelbar auf die Leistungserbringung auswirken. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Es obliegt insofern dem Auftraggeber, sich regelmäßig über die aktuelle Funktionsweise sämtlicher Werbeplattformen zu informieren.

(4) Die Regelungen zur Kündigung in § 8 bleiben unberührt.

 § 8 Vertragslaufzeit; Kündigung

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber wird auf Basis eines Dienstvertrages und für unbestimmte Zeit geschlossen, sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist.

(2) Bei Beginn eines neuen Vertragsverhältnisses beträgt die Mindestvertragsdauer einen Monat, da erst nach einer solchen „Startphase“ brauchbare Ergebnisse über den Erfolg der Online-Marketingmaßnahmen vorliegen.

(3) Jeder Vertragsteil kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich (auch per E-Mail) gegenüber dem anderen Vertragsteil ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist kündigen.

(4) Mit dem Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung jeglicher Art (einschließlich Werbeslogans, grafischer Werbung und/oder Anzeigen- oder Marketing Kampagnen) zu nutzen.

§ 9 Vergütung

(1) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, berechnet sich die Vergütung des Auftragnehmers für zu erbringende Leistungen nach Maßgabe der bei Auftragserteilung vereinbarten Auftragssumme oder der vereinbarten Stundensätze. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Stundensätze verstehen sich exklusive Material- und ggf. anfallender Materialkosten. Über Art und Umfang der zu erwartenden Material- und Fremdkosten verständigen sich die Vertragspartner bei Beauftragung des Auftragnehmers oder während der Auftragsabwicklung gesondert.

(2) Der Auftraggeber bestimmt sein Tages-Budget, welches er für die Werbung durch den Auftragnehmer zur Verfügung stellt und höchstens aufwenden will. Auf dieses Tagesbudget berechnet der Auftraggeber eine Provisionsgebühr zzgl. Umsatzsteuer. Die Provision wird zum 15. eines jeden Monats fällig. Sofern auch das Tagesbudget des Auftragnehmers verauslagt ist, werden Budget, Provision und Umsatzsteuer an dem Tag, auf den es sich bezieht, fällig. Das Tages-Budget kann durch Google um bis zu 20% überschritten werden, was sich im Laufe des Monats dann durch ein etwas vermindertes Tages-Budget wieder ausgleicht. Da zudem die tatsächlichen Aufwendungen von dem Erfolg der Anzeigen und deren Schaltung von den Werbeplattformen abhängen, kann es vorkommen, dass das Netto-Budget an einem Tag nicht vollständig aufgewendet wird. Der ggf. bei Tagesablauf verbleibende Rest erhöht als Budget-Übertrag das Tages-Budget des Folgetages.

(3) Die Berechnung für Dienstleistungen bezüglich Usability Optimierung erfolgt nach Aufwand, bzw. gemäß Pauschalangebot.

(4) Für die Vermittlung von Dienstleistungen durch einen Experten erhebt der Auftragsnehmer eine umfang-/umsatzabhängige Provision an den Vertragspartner.

(5) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen vom Auftraggeber eine Provision bezogen auf das Monats-Budget. Die Provision versteht sich zzgl. Umsatzsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht für jeden Tag, an dem der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers tätig wird, neu. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine geringere Provision festzulegen.

(6) Reisekosten und/oder Beförderungsentgelte für die Versendung von Arbeitsergebnissen etc. stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Maßgabe des tatsächlichen Anfalls (Flugreisen Economy, Bahn, Mietwagen oder Kilometerpauschale 0,50 €/km) in Rechnung.

§ 10 Rechnung, Zahlungsbedingungen und Einzugsermächtigung

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber monatlich zwei Rechnungen, eine für den Zeitraum zwischen dem 1. und dem 15. des jeweiligen Monats sowie eine für den weiteren Zeitraum zwischen dem 16. und dem letzten Tag des jeweiligen Monats.

(2) Die Rechnung wird jeweils elektronisch im PDF-Format gestellt und per E-Mail an die bekannte Adresse übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dieser Art der Rechnungsstellung gem. § 14 Umsatzsteuergesetz zu. Die Übermittlung der elektronischen Rechnung begründet – über die damit bewirkte Übermittlung der Rechnung im Sinne des § 14 Umsatzsteuergesetz hinaus – keine nachteiligen Rechtsfolgen für den Auftraggeber. Für diesen Fall, d.h. die Zusendung der Rechnung per E-Mail, gilt die Regelung des § 286 BGB über den Verzug.

(3) Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen dem Lastschriftverfahren (Girokonto) oder der Überweisung. Bei Wahl des Lastschriftverfahrens ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, fällige Beträge im Ermächtigungsverfahren per Lastschrift von dem vom Auftraggeber angegebenen Girokonto einzuziehen.

(4) Die Einziehung bzw. Belastung fälliger Beträge erfolgt grundsätzlich frühestens am 16. Tag eines jeden Monats hinsichtlich der für die erste Hälfte des jeweiligen Monats gem. § 10 Abs. 1 ausgewiesenen Beträge und frühestens am 2. Tag des Folgemonats hinsichtlich der für die zweite Hälfte des jeweiligen Vormonats ausgewiesenen Beträge gem. § 10 Abs.1. Allerdings kann der Auftragnehmer während des laufenden Monats Teilbeträge von 500 € zzgl. Umsatzsteuer einziehen, sobald jeweils ein entsprechendes Budget verbraucht worden ist (für Provision auf genutztes Tages-Budget und Umsatzsteuer). Am Ende des Monats wird das restliche verbrauchte Budget (sofern Abrechnung des Budgets über den Auftragnehmer erfolgt) gem. § 10 Abs. 3 eingezogen. Sämtliche eingezogenen bzw. belasteten Beträge werden in den Rechnungen gem. § 10 Abs. 1 ausgewiesen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Einziehung bzw. Belastung von (Teil-) Beträgen damit schon vor der Rechnungsstellung gem. § 10 Abs. 1 erfolgen kann. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass das Bankkonto ausreichend gedeckt ist.

(5) Im Falle von Rücklastschriften mangels Kontodeckung oder wegen unberechtigten Widerspruchs wird der Auftraggeber den entstandenen Schaden ersetzen. Der Schaden wird pauschal mit € 20,00 je Rücklastschrift angesetzt. Satz 1 und Satz 2 dieses § 10 Abs. 5 gelten auch, wenn der Auftraggeber trotz fälliger Rechnungen die Einzugsermächtigung widerruft und daraus ohne Verschulden dem Auftragnehmer Rücklastschriften entstehen. Der Auftraggeber wird auch den entstandenen Schaden im Falle einer Rückziehung der Zahlung durch Kreditkarte ersetzen.

(6) Im Falle der Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung werden die Tagesprovisionen für den laufenden Tag sowie die bereits getätigten Aufwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Abrechnung über das Agenturkonto wird ein verbleibender Rest des Tages-Budgets (einschließlich eines etwaigen Budget-Übertrags) ebenfalls in Rechnung gestellt, es sei denn, der Auftragnehmer bekommt seinerseits diesen Rest von der Werbeplattform erstattet.

(7) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Forderungen, die bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber, wenn diese auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die Erreichbarkeit und Abrufbarkeit einzelner Anzeigen kann nicht zugesichert werden. Insbesondere sind vorübergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Werbeplattformen üblich. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden und außerhalb seines Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine Gewähr.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots der Werbeplattformen und deren Produkte zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs wird der Auftragnehmer dabei so gering wie möglich halten.

(3) Hinweise auf offenkundige Unrichtigkeiten bei den für den Auftraggeber geschalteten Google-Ads Anzeigen müssen jeweils spätestens 3 Werktage nach Erscheinen der Google Ads Anzeige geltend gemacht werden. Anderenfalls erlöschen sich daraus eventuell ergebende Ansprüche.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die effektiven Resultate aus den verwalteten Werbekampagnen, bemüht sich jedoch um größtmögliche Transparenz.

 § 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Produkthaftung, bei Abgabe von Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Unbeschadet des § 12 Abs. 1 besteht eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers verursacht werden. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 bleiben von diesem Absatz unberührt.

 § 13 Änderung der AGB

(1) Widerspricht der Auftraggeber einer ihm elektronisch oder schriftlich zwei Wochen im Voraus angekündigten Änderung oder Ergänzung der AGB nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung, so werden die Änderungen und Ergänzungen auch für laufende Vertragsverhältnisse entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

(2) Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt das Widerspruchsrecht des Auftraggebers gemäß § 13 Abs. 1. Das Gleiche gilt bei Änderungen und Ergänzungen, die der Auftragnehmer vornimmt, weil die AGB aufgrund nachträglich geänderter Umstände nicht mehr passen oder lückenhaft geworden sind. Das Gleiche gilt ferner für Änderungen und Ergänzungen, die der Auftragnehmer vornimmt, weil das Verhältnis der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistung und des dafür zu leistenden Entgelts sich nachträglich so verändert hat, dass eine Anpassung der AGB geboten ist. Änderungen und Ergänzungen, die unter die vorstehenden beiden Sätze fallen, wird der Auftragnehmer den bestehenden Kunden rechtzeitig schriftlich oder elektronisch ankündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1) Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Kiel.

(2) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

(3) Der Auftragnehmer ist zur Übertragung des mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen berechtigt; die Möglichkeit zur Kündigung nach § 9 dieser AGB bleibt unberührt.

 § 15 Ergänzungen

(1) Ergänzend gelten, soweit anwendbar, die jeweils aktuellen AGB, Werberichtlinien und sonstigen Richtlinien der Werbeplattformen mit der Maßgabe, dass die darin beschriebenen Pflichten des Nutzers gegenüber den Werbeplattformen die Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer beschreiben. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten gehen diese AGB des Auftragnehmers den AGB für die Werbeplattformen vor.

(2) Wir speichern den Vertragstext. Die AGB können Sie jederzeit hier einsehen.